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Alt 31.08.2008, 11:31
chewan chewan ist offline
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chewan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo,
die Bezeichnung: "klangtherapeut" ist ja offensichtlich nicht geschützt. Ist mir aber zu schwammig mich als solchen zu benennen...Bin ja kein Therapeut....
Wie siehts denn aus mit: Klangmasseur"
Habe gehört, dass ich mich nicht als Klangmasseur bezeichnen darf, weil ich ja kein Masseur bin. Und Masseur scheint ein geschützter Begriff zu sein?????
Und "Klangpraktiker"? Habe gegoogelt, aber nicht eindeutig herausgefunden, ob das rechtlich geschützt ist.
Wie "bezeichnest" Du Dich, wenn Du eine Ausbildung in Klangmassage gemacht hast und kein Heilpraktiker oder Arzt bist.
Wer kann mir belegbare Infos zum "Klangpraktiker" geben.
lg Chewan
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