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AW: Rechtliches und Organisationen / Fachverbände
Hallo Tashira
Wenn Du Klangmassagen gibst, auch wenn es nur nebenbei ist solltst Du dich
beim Gewerbeamt anmelden für eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit.
Klangmassagen sind eine Dienstleistung und ohne Anmeldung wäre es Schwarzarbeit.
Gibst Du aber nur Kurse bzw. Klangmeditationen zählt dies nicht dazu, sondern es läge finanziell dann im Rahmen eines Übungsleiters.
Mit der Bezeichnung Klangmasseur solltest Du auch vorsichtig sein, denn die Bezeichnung Masseur ist geschützt und Du könntest Probleme bekommen, es sei denn, Du hast den Beruf des Masseurs schon.
Was hast Du denn für eine Ausbildung gemacht?
Was hattest Du denn für Fragen zur Hompage?
Alles Liebe
Angelika
Klangpraktikerin
Kreativtherapeutin
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